Spenden


Die seit ihrer Gründung von der Oberfinanzdirektion Münster als gemeinnützig anerkannte Wald-Stiftung garantiert, dass Spenden ausschließlich für die in der Satzung der Wald-Stiftung angegebenen Zwecke sparsam verwendet werden.

Die Wald-Stiftung fördert:
Die Wald-Stiftung ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Neben dem Monitoring durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die Wald-Stiftung vom Finanzamt Münster sowie der Stiftungsaufsicht des Innenministeriums NRW (Bezirksregierung Münster) kontrolliert.

Aufgrund des aktuellen Freistellungsbescheids des Finanzamts Münster vom 20.06.2007 können Sie Spenden an die Wald-Stiftung steuerlich absetzen. Rückwirkend sind zum 01.01.2007 Änderungen zum Spendenrecht eingetreten.

Für Spenden bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung, wenn Sie dem Finanzamt mitteilen, dass wir unter der Ordnungsnummer 5337 / 5914 / 368 8 im Sinne des § 44a Abs. 4 und 7 anerkannt sind. Das Finanzamt akzeptiert dann i.d.R. Ihren Bankbeleg. Bei Spenden über 200 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung zu, wenn Sie Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger angeben bzw. uns per Mail oder schriftlich dazu auffordern. Selbstverständlich schicken wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro eine Spendenquittung, falls Sie oder Ihr Finanzamt dies wünschen.

Wir bitten Sie, Ihre Spende auf folgendes Konto zu überweisen:

Wald-Stiftung
Postbank Hamburg
Kontonummer: 963 968 207
BLZ: 200 100 20


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